Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 21.09.2015 - 4 K 1846/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44234
VG Stuttgart, 21.09.2015 - 4 K 1846/15 (https://dejure.org/2015,44234)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.09.2015 - 4 K 1846/15 (https://dejure.org/2015,44234)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. September 2015 - 4 K 1846/15 (https://dejure.org/2015,44234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,44234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 2 S 1 HwO, § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 HwO, § 11 HwO
    Wesentliche Tätigkeiten des Steinmetzen- und Steinbildhauerhandwerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HwO § 1 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 1; HwO § 11
    Handwerk - Steinmetzen- und Steinbildhauer-Handwerk; Wesentliche Tätigkeit; Aufstellen; Beschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08

    Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.09.2015 - 4 K 1846/15
    Dem folgend hat ebenfalls zum Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk das OVG Lüneburg mit Urteil vom 11.03.2010 (- 8 LB 9/08 - GewArch 2010, 213) ausgeführt, im Verhältnis zu jenem Kernbereich sei das bloße Aufstellen des aus Stein hergestellten Werkes nur eine dem Randbereich des Handwerks zuzuordnende Tätigkeit, und zwar selbst dann, wenn das Aufstellen mit Fundamentierungs-, Armierungs- oder Verdübelungsarbeiten verbunden sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 14 S 369/93

    Untersagung einer Handwerksausübung - unzulässige Aufspaltung eines Betriebes

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.09.2015 - 4 K 1846/15
    Eine solche Aufspaltung des Betriebs erschiene willkürlich, weil Lieferung und Aufstellung (Montage) eng zusammen hängen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.06.1993 - 14 S 369/93 - NVwZ-RR 1994, 84).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.09.2015 - 4 K 1846/15
    Eine Aussage zur Wesentlichkeit der einzelnen Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.12.1990 - 1 C 41/88 - GewArch 1991, 231) damit aber noch nicht verbunden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht